Zum Inhalt

Überlegungen zur Umsetzung des Künstlichen Intelligenz-Gesetzes der Europäischen Union

Am 1. August 2024 wurde die EU-Gesetz zur künstlichen Intelligenz in Kraft getreten. Diese Regelung hat erhebliche Auswirkungen auf den Kultur- und Kreativsektor, da KI zunehmend künstlerische Prozesse verändert und kulturelle Daten nutzt. Unter anderem führt das KI-Gesetz Verpflichtungen für Anbieter von Allzweck-KI-Modellen (GPAI) ein, darunter Transparenz und Urheberrecht.

Um die technischen Maßnahmen und Richtlinien festzulegen, die GPAI-Anbieter umsetzen müssen, um diesen Verpflichtungen nachzukommen, unterstützt das KI-Büro der Europäischen Kommission die Ausarbeitung eines Verhaltenskodex. Bis Mai 2025 wird dieses Dokument bewährte Praktiken und Maßnahmen darlegen, die Anbieter bei der Einhaltung ihrer gesetzlichen Anforderungen unterstützen. Der Kodex wird in einem Multistakeholder-Prozess entwickelt, an dem fast 1000 Teilnehmer aus Industrie, Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Rechteinhaberorganisationen. Culture Action Europe nimmt ebenfalls an dieser Arbeitsgruppe teil. Der Prozess wird von Vorsitzenden – renommierten Experten – geleitet, die die Beiträge der Interessengruppen konsolidieren, um sukzessive Versionen des Dokuments zu entwerfen.

Sowohl das nächste Treffen als auch die Veröffentlichung der zweiten Version des Verhaltenskodex werden voraussichtlich im Januar 2025 stattfinden.

Culture Action Europe hat gemeinsam mit der Michael Culture Association Überlegungen zur Umsetzung des KI-Gesetzes ausgearbeitet, die im Rahmen unserer Aktionsgruppe für KI und Digitales. Dieses Dokument bildet die Grundlage für das Feedback, das wir im Entwurfsprozess des Verhaltenskodex geben.

Lesen Sie hier die Überlegungen