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Culture Action Europe lehnt den 3. Entwurf des EU-Allzweck-KI-Verhaltenskodex ab

Am 21. März sprach der Politikberater von Culture Action Europe Luiza Moroz nahm an der Sitzung der Arbeitsgruppe „Copyright“ des AI Office teil, in der der dritte Entwurf des EU-Allzweck-KI-Verhaltenskodex diskutiert wurde.

Der Verhaltenskodex soll KI-Anbietern als Leitfaden für die Einhaltung des KI-Gesetzes dienen. Der dritte Entwurf ignoriert jedoch die Rechte der Rechteinhaber vollständig und schafft Spielraum für Urheberrechtsverletzungen. Culture Action Europe hat sich öffentlich gegen diese Version ausgesprochen.

👉🏻 Hier ist der Grund:

🔹 Entwickler, die der Verwendung ihrer Daten für KI-Training widersprechen möchten, müssen auf ihren Websites robots.txt-Protokolle verwenden. Alternative Opt-out-Methoden – wie Metadaten-Tags, Website-Nutzungsbedingungen, öffentliche Erklärungen, Rechtereservierungs-Repositorien usw. – werden im Kodex weder detailliert beschrieben noch effektiv anerkannt, da sie „nicht standardisiert“ sind. (Der Kodex soll Best Practices bereitstellen, die bis zur Entwicklung von Standards genutzt werden können.)

🔹 Wenn Rechteinhaber über robots.txt hinaus weitere maschinenlesbare Opt-outs nutzen, werden KI-Anbieter lediglich dazu angehalten, sich nach besten Kräften um deren Einhaltung zu bemühen. Alternative Opt-outs erscheinen nur dann gültig, wenn sich die Rechteinhaber in zusätzlichen Gesprächen auf EU-Ebene darauf einigen. Diese unnötige Konditionalität schwächt bestehende Verpflichtungen und verzögert deren Durchsetzung: Die Urheberrechtsrichtlinie verlangt ausdrücklich die Einhaltung maschinenlesbarer Mittel zur Rechtevorbehaltsregelung.

🔹 Ein weiteres Beispiel dafür, wie der Kodex klare Verpflichtungen verwässert, ist die Aufforderung an KI-Anbieter, „angemessene Anstrengungen“ zu unternehmen, um das Scraping von Piraterie-Websites zu vermeiden – Websites, die bereits illegal sind! Ähnlich schwache Formulierungen finden sich in Maßnahmen, die KI-Anbieter „ermutigen“, 1) Urheberrechtsrichtlinien zu veröffentlichen; 2) Rechteinhaber über Webcrawler und Robots.txt-Funktionen zu informieren; 3) Opt-out-Möglichkeiten zu respektieren, ohne die Auffindbarkeit von Inhalten zu beeinträchtigen; und 4) das Risiko zu minimieren, dass Modelle urheberrechtlich geschützte Inhalte speichern.

🔹 Derzeit bleibt Rechteinhabern, deren Opt-outs ignoriert werden, nur ein langwieriger und kostspieliger Rechtsweg. Der Kodex führt Beschwerdeformulare für die Meldung von Urheberrechtsverletzungen ein, der aktuelle Entwurf überlässt die Lösung jedoch vollständig dem Ermessen der KI-Anbieter. Er erlaubt ihnen ausdrücklich, Beschwerden abzulehnen, die sie als „wiederholt“ oder „übertrieben“ erachten.

Die aktuelle Fassung schafft eher Rechtsunsicherheit als Klarheit und sollte daher nicht so übernommen werden. Wir fordern, dass sich die Angelegenheit auf höchster politischer Ebene damit befasst. Wir erwarten, dass der Kodex die Verpflichtungen der Technologieunternehmen klar darlegt und sie nicht nur zur Einhaltung des Urheberrechts ermutigt.